FINIG - Finanzinstitutsgesetz

 

Bewilligung der FINMA als unabhängiger Vermögensverwalter (Art. 5 Abs. 1 FINIG)


Die ARM Asset Risk Management AG gilt als Vermögensverwalter im Sinne von Art. 17 Abs. 1 FINIG und verwaltet individuelle Portfolios i.S. von Art. 19 Abs. 1 FINIG. Gestützt auf einen Auftrag erbringt sie gewerbsmässig Finanzdienstleistungen im Namen und auf Rechnung von Kunden.


Die Gesellschaft ist im Bewilligungsverfahren und hat die entsprechenden Anträge zur Erlangung der Bewilligung als unabhängiger Vermögensverwalter gem. Art. 5 Abs. 1 FINIG i.V.m. Art. 74 Abs. 2 FINIG bei der eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eingereicht. 

 

Ombudsstelle und Kundenbeschwerden (Art. 16 FINIG)


Allfällige Kundenbeschwerden sind schriftlich an die Gesellschaft einzureichen. Das entsprechende Formular kann via nachfolgende E-Mail-Adresse bezogen werden kundenbeschwerden@assetrisk.ch.

 

Neu haben sich Finanzintermediäre zur Erledigung von Rechtsstreitigkeiten in einem Vermittlungsverfahren einer Ombudsstelle anzuschliessen. Für Kunden ist dieses Verfahren kostenlos und soll die Parteien zu einer grundsätzlich einvernehmlichen Lösung veranlassen. Diese Schlichtungsstelle muss unbürokratisch, fair, rasch und unparteiisch sein.


Unsere Gesellschaft ist bei nachgenannter Ombudsstelle angeschossen:

 

Verein Ombudsstelle für Finanzdienstleister (OFD)
Bleicherweg 10
CH-8002 Zürich
ombudsmann@ofdl.ch 
+41 44 562 05 25 


Stand: Dezember 2022


ARM Asset Risk Management AG